Reiseschutz für ausländische Gäste bis zu 365 Tagen



Versichern können sich Personen bis zum 75. Geburtstag sofern sie
a) eine ausländische Staatsbürgerschaft haben und sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland, den Ländern der Europäischen Union oder der Schweiz sowie Lichtenstein aufhalten;
b) die deutsche Staatsangehörigkeit haben und seit mehr als zwei Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben.

Abschlussfrist
Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages muss innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, die Länder der Europäischen Union sowie die Schweiz oder Lichtenstein gestellt werden.
  • Abschluss innerhalb von 31 Tagen nach Einreise möglich
  • der Umfang des Versicherungsschutzes erfüllt die EU-Anforderung
  • gültig in allen EU-Ländern, der Schweiz und Liechtenstein
  • keine Leistungsbeschränkung auf eine Höchstversicherungssumme in der Reise-Krankenversicherung
  • Reise-Haftpflicht- und –Unfallversicherung
  • bestehender Versicherungsschutz ist eine der Voraussetzungen für die Visumerteilung
  • Verlängerungen sind innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
  • Erstattung der anteiligen Prämie bei vorzeitiger Rückreise
  • Selbstbehalt; 25,00 EUR je Versicherungsfall
  • Tagesprämie: ab 1,70 EUR

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